Die aktuellen Hinweise für den Bertgerus-Kindergarten (Herzfeld), den St.-Ida-Kindergarten (Herzfeld) und den St.-Marien-Kindergarten (Lippborg) finden Sie, wenn Sie auf "mehr lesen" klicken.
Hinweise zuletzt aktualisiert am 07.01.2021 um 16:40 Uhr
Für die Kindertageseinrichtungen in Herzfeld und Lippborg, die in Trägerschaft der Kath. Kirchengemeinde St. Ida in Herzfeld und Lippborg stehen, gilt, wie für alle anderen Kindertageseinrichtungen in NRW, seit Montag, 14.12.2020 bis zum 10.01.2021 der dringende Appell des Ministeriums an alle Eltern, die Kindertagesbetreuung nur zu nutzen, wenn es absolut notwendig ist. Der Betrieb soll aus Infektionsschutzgründen in Zeiten der Corona-Pandemie auf ein Minimum reduziert werden.
Diese Maßnahme wurde nun bis voraussichtlich zum 31.01.2021 verlängert.
Die konkrete Umsetzung ab dem 11.01.2021 ist in dem offiziellen Schreiben des Ministeriums unter diesem Artikel sowie im Elternbrief nachzulesen.
Für den Umgang mit Krankheitssymptomen bei Kindern gilt weiterhin:
- Kinder mit Fieber (mehr als 38,5 °C) und/oder Symptomen, die nach Einschätzung der Eltern und der Einrichtung auf eine akute, infektiöse und ansteckende Erkrankung hinweisen, sollen nicht betreut werden.
- Treten die Symptome in der Einrichtung auf, sind die Kinder von ihren Eltern abzuholen und zu Hause zu betreuen. Für die Wiederaufnahme in der Einrichtung ist kein ärztliches Attest erforderlich.
- Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens/einer laufenden Nase bei Kindern, empfiehlt das Ministerium den Eltern, in den nächsten 24-Std. zu Hause zu beobachten, ob weitere Symptome, wie Husten oder Fieber etc. hinzukommen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann das Kind die Einrichtung ohne ärztliches Attest besuchen.
- Diese Hinweise gelten nicht für diagnostizierte und in der Einrichtung bekannte Erkrankungen wie Asthma, Allergien, Heuschnupfen oder Neurodermitis. Wenn Kinder mit diesen Krankheiten keine anderen Symptome haben, werden sie betreut.
- Bei Symptomen, die auch für eine COVID-19 Erkrankung kennzeichnend sein können, wie z.B. Fieber, trockener Husten, Atemnot, Halsschmerzen, Verlust des Geruchs-/Geschmackssinns, Muskel- und Gliederschmerzen, sind die Eltern in der Verantwortung, die Symptome ggf. ärztlich abzuklären.
- Die Personalsituation in den Kindertageseinrichtungen ist durch die Pandemielage (dauerhafter Ausfall von Personen mit erhöhtem Risiko, Quarantänen, Wartezeit nach Testungen, Infektionsfälle) teilweise angespannt. Jede Ansteckung untereinander mit Grippe- oder Erkältungsviren oder anderen ansteckenden Krankheiten kann vor Ort zu Einschränkungen des Betreuungsangebotes bis zur Schließung einer Einrichtung führen.
- Die Kindertageseinrichtung kann die Betreuung eines Kindes ablehnen, solange das Kind aus ihrer Sicht Krankheitssymptome zeigt, die eine verantwortungsvolle Betreuung ausschließen.
- Im Rahmen einer vertrauensvollen Bildungs- und Erziehungspartnerschaft werden die Erzieherinnen gemeinsam mit den Eltern verantwortbare Regelungen vereinbaren.
Außerdem gilt:
- Kinder dürfen nicht betreut werden, wenn Elternteile bzw. andere Personen aus der häuslichen Gemeinschaft Krankheitssymptome von COVID-19 aufweisen bzw. auf ihr Testergebnis warten. Dabei sind Art und Ausprägung der Symptome unerheblich.
- Entscheidet ein Arzt oder das Gesundheitsamt, ein Kind auf COVID-19 zu testen, darf es die Einrichtung zwischen Testabnahme und Mitteilung des Ergebnisses nicht besuchen.
- Eltern weisen mit einer eigenständig ausgefüllten Erklärung (siehe Mustertext im Download) die Symptomfreiheit ihres Kindes, nach einer Erkrankung mit Krankheitssymptomen von COVID-19, vor der Wiederaufnahme in der Kindertageseinrichtung, nach.
- Bei einer nachgewiesenen COVID-19-Infektion und in meldepflichtigen Verdachtsfällen nach dem Infektionsschutzgesetz, entscheidet das örtliche Gesundheitsamt über das weitere Vorgehen und die Wiederaufnahme in die Betreuung.
- siehe Download Übersicht Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen vom 06.11.2020
Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie sich an die Verbundleitung Nicole Scheufens-Künne wenden: Tel. 02923 9729038, E-Mail nicole-scheufens-kuenne@katholisch-in-lippetal.de.
Hier finden Sie die offiziellen Erlasse des Landes NRW:
