Priesterweihe

Die Weihe ist das Sakrament des apostolischen Dienstes. Sie umfasst drei Stufen: die Weihe des Bischofs (Episkopat), des Priesters (Preybyterat) und des Diakons (Diakonat). Im Sakrament der Weihe verbindet sich Christus in besonderer Weise mit einem Menschen und befähigt ihn, in seinem Namen zu sprechen und zu handeln.

Die Spendung des Weihesakraments wird auch Ordination (von lat. ordo = Stand, Körperschaft) genannt. Die Eingliederung in den Ordo ist mehr als eine Delegation oder Beauftragung. Mit der Ordination wird eine Gabe des Heiligen Geistes verliehen, die es dem Geweihten erlaubt, die "heilige Gewalt" auszuüben. Der Geweihte hat damit eine besondere Teilhabe am Priester-, Propheten- und Hirtenamt Jesu Christi. Er ist durch die Kraft des Heiligen Geistes befähigt, "in der Person Christi" (in persona Christi) zu handeln. Mit der Weihe ist ein dreifacher Dienst verbunden, den die Dogmatische Konstitution über die Kirche "Lumen Gentium" (21. November 1964) des Zweiten Vatikanischen Konzils wie folgt beschreibt: "Die Priester sind Kraft des Weihesakramentes nach dem Bilde Christi, des höchsten und ewigen Priesters, zur Verkündigung der Frohbotschaft, zum Hirtendienst an den Gläubigen und zur Feier des Gottesdienstes geweiht." (Lumen Gentium Nr. 28)

Unauslöschliches Prägemal
Die Weihe eines Bischofs, Priesters oder Diakons findet innerhalb einer Eucharistiefeier statt, zu der alle Gläubigen eingeladen sind. Gespendet wird das Weihesakrament vom Bischof. Als Nachfolger der Apostel (apostolische Sukzession) sind allein Bischöfe bevollmächtigt, die Gabe des Dienstes weiterzugeben. Geweiht werden können nur Männer, die getauft und bereit sind, zölibatär (ehelos) zu leben. Eine Ausnahme vom Zölibat bilden die Ständigen Diakone. Die Weihe ist wie die Taufe unauslöschlich. Allerdings kann ein Geweihter seiner Ämter enthoben und vom Dienst suspendiert werden. Der wesentliche Ritus ist bei allen drei Weihestufen gleich: Der Bischof legt dem zu Weihenden die Hände auf den Kopf. Im Weihegebet bittet er dann Gott um die Ausgießung des Heiligen Geistes und der besonderen Gnadengaben für den Dienst, zu dem der Kandidat geweiht wird.

 

Text: Bistum Münster